Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Für den Fall, dass Angehörige durch Krankheit oder Abwesenheit die Betreuung ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds zeitweise nicht übernehmen können, gibt es die Möglichkeit einer kurzzeitigen Unterbringung im Pflegeheim. Auch als Vorbereitung auf die Rückkehr ins eigene Heim nach einem Klinikaufenthalt ist Kurzzeitpflege geeignet. Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Eingestreute Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird – je nach Kapazität – in allen unseren Häusern angeboten.